Ein Sommernachtstraum 2026: Ihre Nacht voller Magie
Tauchen Sie ein in eine Welt voller Musik, Genuss und unvergesslicher Momente. DR Veranstaltung präsentiert stolz den "Sommernachtstraum 2026", die erste einer Reihe außergewöhnlicher Events, die Ihre Sinne verzaubern wird. Erleben Sie eine Nacht, die alle Erwartungen übertrifft!
Sommernachtstraum 2026
Präsentiert von DR Dienstleistungen
Erleben Sie eine unvergessliche Nacht voller Musik und Unterhaltung! Der Sommernachtstraum 2026 bringt Ihnen tolle musikalische Acts, die für beste Stimmung sorgen werden. Seien Sie Teil des Beginns einer aufregenden musikalischen Veranstaltungsreihe, die Sie nicht verpassen sollten. Freuen Sie sich auf beeindruckende Darbietungen und ein einzigartiges Ambiente, das zum Verweilen einlädt. Ob mit Freunden oder der Familie, diese Veranstaltung verspricht ein Highlight des Jahres zu werden!

Wer ist eingeladen?
Diese Veranstaltung richtet sich an alle, die eine unvergessliche Sommernacht erleben möchten! Der "Sommernachtstraum 2026" ist eine öffentliche Veranstaltung, bei der jeder herzlich willkommen ist. Wir freuen uns auf ein nettes Publikum

Ihre Erwartungen werden übertroffen
Bereiten Sie sich auf eine Nacht voller Highlights vor! Erwarten Sie mehrere tolle Acts auf der Bühne, die Sie begeistern werden. Dazu servieren wir leckeres Essen und erfrischende Cocktails. Unser Ziel ist es, Ihnen eine Atmosphäre zu schaffen, in der Sie sich wohlfühlen und eine wunderbare Zeit verbringen können. Lassen Sie sich von uns verwöhnen!
AGB
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Mindestverzehrmarken (nachfolgend „Marken“) im Rahmen von Veranstaltungen des Veranstalters.
Mit Erwerb der Marken erkennt der Käufer diese AGB verbindlich an.
Die AGB gelten für sämtliche Vorverkaufsstellen, Online-Verkäufe sowie Direktverkäufe durch den Veranstalter.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb von Mindestverzehrmarken zur Nutzung auf der jeweiligen Veranstaltung.
Die Marken dienen gleichzeitig:
als Eintrittsnachweis zur Veranstaltung sowie
als Zahlungsmittel für Speisen und Getränke innerhalb der Veranstaltung.
Ein Anspruch auf bestimmte Waren, Getränke, Speisen, Programmpunkte oder Künstler besteht nicht.
§3 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit Zahlungseingang und Übergabe bzw. Versand der Marke oder des digitalen Nachweises zustande.
Der Veranstalter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Angaben beim Erwerb auf Richtigkeit zu prüfen.
§4 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Erwerbs veröffentlichten Preise.
Die Zahlung kann erfolgen per:
Barzahlung
Überweisung
EC-/Kartenzahlung
Online-Zahlungsdienst
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
§5 Verwendung der Mindestverzehrmarken
Die Marken sind ausschließlich für die jeweils angegebene Veranstaltung gültig.
Die im Vorverkauf erworbene Mindestverzehrmarke gilt gleichzeitig als Eintrittsnachweis zur Veranstaltung.
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Marke oder entsprechendem digitalen Nachweis möglich.
Nach Veranstaltungsbeginn verliert die Marke ihre Funktion als Eintrittsnachweis und dient ausschließlich als Zahlungsmittel für Speisen und Getränke innerhalb der Veranstaltung, sofern vom Veranstalter nichts anderes geregelt wird.
Eine Barauszahlung des Wertes der Marken ist ausgeschlossen.
Nicht eingelöste Restbeträge verfallen mit Veranstaltungsende, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung besteht.
Die Marken sind grundsätzlich übertragbar, sofern keine Personalisierung erfolgt.
Beschädigte, manipulierte, kopierte oder nicht eindeutig erkennbare Marken bzw. Nachweise verlieren ihre Gültigkeit. Der Veranstalter ist berechtigt, diese einzuziehen und den Zutritt zu verweigern.
Bei Verlust oder Diebstahl der Marken bzw. Nachweise besteht kein Anspruch auf Ersatz, Rückerstattung oder erneuten Zutritt.
Der gewerbliche Weiterverkauf oder Verkauf zu überhöhten Preisen ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Marken für ungültig zu erklären.
§6 Absage,
Abbruch oder Änderung der Veranstaltung
Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, erfolgt eine Erstattung des Kaufpreises ungenutzter Marken.
Bei Veranstaltungsabbruch aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitslagen, Unwetter, Stromausfällen oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Änderungen des Programms, der Künstler, Zeiten oder des Veranstaltungsablaufs bleiben vorbehalten, soweit diese dem Besucher zumutbar sind.
Bereits konsumierte Mindestverzehrleistungen werden im Falle eines Abbruchs nicht erstattet.
§7 Einlass und Hausrecht
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes sowie des Personals ist Folge zu leisten.
Personen kann der Zutritt verweigert oder ein Hausverbot ausgesprochen werden, insbesondere bei:
Gewaltbereitschaft,
Beleidigungen,
rassistischen oder extremistischen Äußerungen,
Mitführen verbotener Gegenstände,
Drogenbesitz oder Drogenkonsum,
erheblicher Alkoholisierung,
Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§8 Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen und die Vorlage eines amtlichen Ausweises zu verlangen.
Die Abgabe alkoholischer Getränke an Minderjährige erfolgt ausschließlich im gesetzlichen Rahmen.
Erziehungsbeauftragungen („Muttizettel“) werden nur anerkannt, sofern sie vollständig ausgefüllt und rechtlich zulässig sind.
§9 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände, Garderobe, Fahrzeuge oder Wertgegenstände wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§10 Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Mit Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen erkennbar Personen dargestellt sind, für:
Pressearbeit,
Social Media,
Werbung,
Dokumentation,
Livestreams verwendet werden dürfen, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
Nahaufnahmen einzelner Personen erfolgen nur im gesetzlichen Rahmen.
§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin handelt.
§13 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
Stand: Mai 2026